Sport ist ab dem 19.4.21 wieder wie folgt zulässig:
a) in Hallensportstätten: Pro Hallenteil alleine oder mit Haushaltsangehörigen oder mit einer anderen, außerhalb des Haushalts lebenden Person
b) in Außensportstätten: - Sportler/innen bis einschl. 14. Lebensjahr: Pro Platzhälfte in festen Gruppen von bis zu 20 Personen zzgl. 2 Übungsleiter/in;
- Sportler/innen ab dem 15. Lebensjahr: Pro Platzhälfte in festen Gruppen von bis zu 10 Personen inkl. 1 Übungsleiter/in;